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Aut idem gefährdet Arzneimittelsicherheit

Autor: det

Ärzte, die keine Substitution in der Apotheke wollen, sollten auch dann Aut idem auf dem Rezept ausdrücklich ausschließen, wenn sie im unteren Preisdrittel verordnet haben. Das riet der Arzt- und Pharmarechtler Rechtsanwalt Herbert Wartensleben niedergelassenen Kassenärzten auf dem 109. Internisten-Kongress in Wiesbaden. Zwar sei der Austausch bei preisgünstiger Verordnung (unteres Drittel) ohnehin verboten, jedoch würden immer wieder Fälle bekannt, in denen Apotheker dies missachteten.

Entlarvt werde die unzulässige Abgabe von nicht rezeptierten Arzneien häufig bei Prüfverfahren um größere Regresssummen, da die von dem Vorwurf der Unwirtschaftlichkeit betroffenen Praxisinhaber dann in der Regel alle Rezepte zur Einsicht anfordern, um zu prüfen, ob alle ihnen zugeordneten Verordnungen auch tatsächlich so getätigt wurden. Dabei falle auch immer wieder auf, dass ganz unabhängig vom Thema "Aut idem" Arzneimittel zu einem ganz falschen Preis verbucht werden. "Merkwürdig " erscheint dem Juristen in diesem Zusammenhang, wenn Apotheker den Preis nicht mit einem Handgriff direkt von der Packung, sondern von einem Tableau abscannen, auf dem das Präparat erst umständlich gesucht…

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