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Azubi-Probezeit auf vier Monate verlängert

Autor: reh

Seit dem 1. April gilt für Helferinnen ein neues Berufsbildungsgesetz. Danach sind jetzt vier Monate Probezeit möglich, selbst bei schon abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen.

 

Das Ziel der Berufsausbildung wurde geändert. Zukünftig soll in Schule und Praxis die Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit im Mittelpunkt stehen, berichtet die Landesärztekammer Hessen (LÄKH). Davon sind hauptsächlich die Berufsschulen betroffen, die die Ausbildung jetzt nach Lernfeldern und nicht mehr nach Unterrichtsfächern gliedern sollen. In der praktischen Ausbildung soll die nötige Berufserfahrung vermittelt werden.

Neu ist auch, dass die bisher dreimonatige Probezeit auf vier Monate verlängert wurde. Wobei auch bei bereits bestehenden Ausbildungsverhältnissen die Probezeit auf insgesamt vier Monate verlängert werden kann. Allerdings nur, wenn sich die Auszubildende noch in der…

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