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Bald auch ohne Jobsharing?

Autor: Udo H. Cramer und Detmar Ahlgrimm

Erlaubt das VÄndG bald die Einstellung einer Praxisassistentin, ohne dass auf den § 101 zurück gegriffen werden muss?

Dr. R. S., Fachärztin für Gynäkologie in B.:

Eine Fachkollegin, die bisher als Vertretung in meiner Praxis tätig war, möchte ich nun zum 1.1.2007 oder zum 1.3.2007 als Praxisassistentin für 15 Stunden in der Woche fest anstellen. Bisher gibt es ja die Möglichkeit nach § 101 „Anstellung als Praxisassistent“ mit dem Jobsharing-Modell. Bei der KV sagt man, dass es nur diese Möglichkeit gäbe, da das neue Vertragsarztrecht noch lange nicht in Kraft treten würde.

Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, Diplomkaufmann, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen, München, und Detmar Ahlgrimm, Redaktion Medical Tribune, Ressortleiter Wirtschaft:

Sie sind deshalb auch…

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