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Bald dürfen Ärzte ganz offiziell juristisch beraten

Autor: reh

Ärzte befinden sich in einer rechtlichen Grauzone: Einerseits müssen sie ihrer Beratungspflicht nachkommen, andererseits sind sie als Nichtjuristen nicht befugt, ihre Patienten in Rechtsfragen zu beraten. Nur lässt sich Letzteres eben nicht immer ausschließen. Klarheit und vor allem Rechtssicherheit für die Ärzte schafft nun das neue Rechtsdienstleistungsgesetz.

Es wurde schon vom Kabinett verabschiedet, und einer Zustimmung durch den Bundesrat bedarf das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nicht. Es ist also beschlossene Sache, dass nun endlich das alte Rechtsberatungsgesetz, das noch aus dem Jahr 1935 stammt, abgelöst wird.

Endlich raus aus der rechtlichen Grauzone

Eine gute Nachricht besonders für Ärzte, die durch ihre Beratungspflicht gegenüber den Patienten doch immer wieder an die Grenzen des alten Rechtsberatungsgesetzes stießen. Denn für den Patienten ist es nicht nur wichtig zu wissen, welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt, er will genauso wissen, ob er die jeweilige Leistung erhält und was er dafür tun muss. Und diese Infos will er…

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