Anzeige

Bastelstunde auf Kassenrezept

Autor: REI

Müssen Ärzte 95-Jährigen als Ergotherapie

 

deklarierte Bastelnachmittage im Altenpflegeheim auf Kassenkosten verordnen? Der Stuttgarter Allgemeinarzt Dr. Oliver Spang weigerte sich, dies zu tun - und bekam Ärger.

Die Ergotherapeutin faxte Dr. Spang eine ausgefüllte Heilmittelverordnung (Muster 18) - zum gefälligen Abschreiben oder Unterschreiben beim nächsten Besuch im Heim: Die 95-jährige, fast blinde, im Rollstuhl sitzende, aber gut hörende und klar denkende Pflegeheimbewohnerin Maria Kuhn (Name geändert, d. Red.) benötige zur "Aufrechterhaltung der Funktionen und Stabilisierung" zehn sensomotorisch-perzeptive Behandlungen. Worauf Dr. Spang ihr antwortete: "Schämen Sie sich gar nicht?"

Hausarzt unter Druck gesetzt

Ergotherapie ist verordnungsfähig, wenn die Arbeitsfähigkeit oder Selbstständigkeit eines Patienten, z.B. nach einem Unfall, wiederhergestellt werden müsse, argumentiert der Hausarzt. Das…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.