Bastelstunde auf Kassenrezept
Die Ergotherapeutin faxte Dr. Spang eine ausgefüllte Heilmittelverordnung (Muster 18) - zum gefälligen Abschreiben oder Unterschreiben beim nächsten Besuch im Heim: Die 95-jährige, fast blinde, im Rollstuhl sitzende, aber gut hörende und klar denkende Pflegeheimbewohnerin Maria Kuhn (Name geändert, d. Red.) benötige zur "Aufrechterhaltung der Funktionen und Stabilisierung" zehn sensomotorisch-perzeptive Behandlungen. Worauf Dr. Spang ihr antwortete: "Schämen Sie sich gar nicht?"
Hausarzt unter Druck gesetzt
Ergotherapie ist verordnungsfähig, wenn die Arbeitsfähigkeit oder Selbstständigkeit eines Patienten, z.B. nach einem Unfall, wiederhergestellt werden müsse, argumentiert der Hausarzt. Das…
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