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Batterien ziehen, Heftzwecken lassen

Autor: kß

Sich einen Fremdkörper einzuverleiben, geht immer mit erhöhter Infektionsgefahr einher. Deshalb müssen die körperfremden Objekte schnell und vollständig entfernt werden. Unter

 

bestimmten Umständen allerdings dürfen sie aber ruhig an Ort und Stelle bleiben.

Bei einer Fremdkörperverletzung sollte nach Erhebung der Anamnese und der klinischen Untersuchung auch immer der Tetanusschutz überprüft werden. Bei der Entscheidung, wie und ob Fremdkörper zu entfernen sind, kann die Röntgendiagnostik in Weichteiltechnik weiterhelfen.

Tetanusschutz bei Verletzung

Obligat zu entfernen sind biologische Partikel wie Holzsplitter oder Dornen, da sie häufig Infekte und Abszesse nach sich ziehen, erklärte Dr. Michael Ketteniss, Kliniken der Landeshauptstadt Düsseldorf, Krankenhaus Gerresheim, beim 16. Chirurgentag.

Hingegen können sehr kleine Fremdkörper aus Metall oder Glas u.U. belassen werden, wenn keine lokalen Entzündungsreaktionen oder Funktionseinbußen…

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