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Behandlungsfehler im Straf- und Zivilrecht

Autor: Redaktion, Foto: BilderBox.com

Wegen eines Kunstfehlers strafrechtlich belangt zu werden, ist für einen Arzt nicht sehr wahrscheinlich. Trotzdem kann man als Niedergelassener schnell wegen Behandlungsfehler-Vorwurf mit dem Gesetz in Konflikt kommen.

Die meisten Verfahren gegen Ärzte werden eingestellt oder mit einem Strafbefehl erledigt. Nimmt der Arzt Letzteren an, so kommt es nicht zu einer den Ruf meist schwer schädigenden öffentlichen Gerichtsverhandlung. Denn zumindest in kleineren und mittleren Orten wird die Lokalpresse in jedem Fall groß über das Verfahren gegen einen örtlichen Niedergelassenen berichten.

Aber ab wann gilt ein Arzt als vorbestraft? Bei einem Strafbefehl bis maximal 90 Tagessätze oder bis drei Monate gilt man als „nicht vorbestraft“.

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