Behandlungsfehler: So verhalten Sie sich im Haftungsfall
Zunächst sollte der Arzt versuchen, den drohenden Schaden noch abzuwenden oder einen bereits entstandenen zu beheben oder zu mindern. Hierzu ist er unter dem rechtlichen Aspekt der Schadensminderungspflicht verpflichtet.
Da sich die rechtlichen Auseinandersetzungen in Arzthaftungsfällen über lange Zeiträume erstrecken, empfiehlt sich die Erstellung eines ausführlichen Gedächtnisprotokolls. Es handelt sich hierbei nicht um einen Teil der Patientendokumentation, sondern um persönliche Notizen des Arztes als Gedächtnisstütze. Das Protokoll sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, da es ansonsten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beschlagnahmt werden könnte.
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