Anzeige

Behörde prüft Vereinbarungen der AOKen für genaues Kodieren

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Das Bundesversicherungsamt (BVA) überprüft in Bayern und Hessen die jeweiligen Vereinbarungen zwischen AOK und KV, aufgrund derer Ärzte seit April ein Zusatzhonorar bei bestimmten Diagnosekodierungen erhalten.

Dem BVA geht es dabei um einen möglichen Einfluss auf den Risikostrukturausgleich der GKV.

"Zehn Euro als Köder" überschreibt der "Spiegel" einen Bericht über Schreiben des Vorstandes der KV Bayerns, in dem auf eine extrabudgetäre AOK-Förderung von 10 Euro je Behandlungsfall hingewiesen wird.

Diese ist z.B. bei fachärztlichen Internisten laut KV "aktuell" an das Krankheitsbild "Diabetes mellitus mit renalen oder multiplen Komplikationen bei Vorliegen einer chronischen Niereninsuffizienz Stadium 1 oder 2" gebunden. Für exakte Kodierungen entsprechend den mitgeschickten Kodierhilfen zahlt die KV automatisch die 10 Euro aus.

Kassen beschwerten sich beim Bundesversicherungsamt

Andere…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.