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Bei Auszug Investition verloren?

Frage von Dr. F. J., Allgemeinarzt aus G:
Im Mietvertrag habe ich mir 1999 die Genehmigung zum Umbau der Praxis geben lassen und dafür zirka 50 000 Euro investiert. Über eventuelle Rückbaumaßnahmen bei Auszug wurde nichts vereinbart. Kann der Vermieter nach Ablauf des Mietvertrags oder bei vorzeitigem Auszug die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Umbau verlangen? Müsste ich die vollen Kosten tragen? Eigentlich müsste doch eher ich einen Ausgleich für die Investitionen bekommen. Mittlerweile ist das Verhältnis zu meinem Vermieter deutlich getrübt.

Antwort von Wolfgang Diede, Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Wer in Mieträume viel Geld stecken will, sollte seine Investitionen zuvor durch eine Vereinbarung mit dem Vermieter absichern. Ohne vertragliche Vereinbarung kommt eine Zahlungspflicht des Vermieters nur ausnahmsweise in Betracht. Von daher kann nur empfohlen werden, eine entsprechende Regelung rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Vermieter zu treffen, wenn dies vor der Investition versäumt worden ist.

Kommt es zu keiner vertraglichen Einigung, besteht eine Zahlungspflicht des Vermieters nur dann, wenn die Maßnahmen den Interessen des Vermieters entsprechen oder wenn er hierdurch bereichert ist. Eine Bereicherung kann…

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