Bei Auszug Investition verloren?
Antwort von Wolfgang Diede, Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Wer in Mieträume viel Geld stecken will, sollte seine Investitionen zuvor durch eine Vereinbarung mit dem Vermieter absichern. Ohne vertragliche Vereinbarung kommt eine Zahlungspflicht des Vermieters nur ausnahmsweise in Betracht. Von daher kann nur empfohlen werden, eine entsprechende Regelung rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Vermieter zu treffen, wenn dies vor der Investition versäumt worden ist.
Kommt es zu keiner vertraglichen Einigung, besteht eine Zahlungspflicht des Vermieters nur dann, wenn die Maßnahmen den Interessen des Vermieters entsprechen oder wenn er hierdurch bereichert ist. Eine Bereicherung kann…
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