Bei Depressiven mit Nr. 19?

Frage von Dr. Udo-R. Neumann,

 

Arzt für Neurologie und Psychiatrie,

 

Viersen:
Die KV Nordrhein behauptet, die Ziffer 19 sei nur möglich bei Patienten mit Hör- oder Sprachverlust, also nicht bei depressiven oder schizophrenen Patienten. Wenn die Ziffer 19 angesetzt werde, sei die Störung offenkundig so massiv, dass dann kein reintegrierendes Gespräch nach Ziffer 822 angesetzt werden könne. Dazu sei der Patient dann ja nicht in der Lage. Auf meine Argumentation, dass es z.B. bei einem manischen oder akut psychotischen Patienten sehr wohl vorstellbar und nötig ist, die Angehörigen gemäß Ziffer 19 mit einzubeziehen und dass nach Abklingen der akuten Phase reintegrative Gespräche nach 822 erforderlich sind, ging man überhaupt nicht ein.

Antwort von Maximilian G. Broglie,

Fachanwalt für Sozialrecht,

Wiesbaden:
Die Nummer 19 EBM hat folgenden Wortlaut:

"Erhebung der Fremdanamnese, gegebenenfalls bei mehreren Personen, über einen psychisch, hirnorganisch oder krankheitsbedingt erheblich kommunikationsgestörten Kranken (z.B. Taubheit, Sprachverlust) und/oder Unterweisung und Führung der entsprechenden Bezugsperson(en), einmal im Behandlungsfall."

Aus dem Umstand, dass im Klammerzusatz die Worte "z.B." verwendet werden, ist zu schließen, dass die Aufzählung der Kommunikationsstörungen nicht abschließend ist.

Die Auffassung der KV, die Nummer 19 EBM könne nur bei Personen mit Hör- und Sprachverlust angesetzt werden, ist…

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