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Bei Eigenbedarf: Arztausweis reicht nicht mehr

Autor: khb

Seit Anfang des Jahres müssen auch Ärzte, die sich für den Eigenbedarf ein verschreibungspflichtiges Medikament in der Apotheke besorgen wollen, dafür ein Rezept vorweisen. Die Vorlage des Arztausweises reicht nicht mehr aus. Außerdem sind dem Pharmazeuten bei Verordnungen für Patienten telefonisch mitgeteilte Korrekturen oder Konkretisierungen einer unklaren Verordnung nicht mehr zulässig.

Die Ausnahmeregelung für Ärzte in § 4 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), wonach die Vorlage des Arztausweises genügt, wurde gestrichen. Dafür gibt es nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nur einen formaljuristischen Grund: Das Bundesjustizministerium stellte bei der Überprüfung der neugefassten AMVV fest, dass es für diese Sonderregelung keine gesetzliche Grundlage gibt. Das hatte man bisher wohl immer übersehen. Wie MT aus dem BMG erfuhr, gibt es dort Überlegungen, die alte Ausweislösung in die nächste Novelle des Arzneimittelgesetzes aufzunehmen.

Die Neuregelung ist für Ärzte lästig. Natürlich können Sie sich selbst ein Rezept ausschreiben. Das muss wie…

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