Bei Kündigung zurückfordern?
Antwort von Dr. Edgar Weiler
Rechtsanwalt
Bad Schwalbach:
Hier geht es um so genannte Rückzahlungsvereinbarungen für Ausbildungskosten von Arbeitnehmern. Hintergrund solcher Vereinbarungen ist, dass der Arbeitgeber, der Beträge zur Fortbildung in seine Mitarbeiter investiert, sichergehen möchte, dass das hierdurch erworbene Wissen auch seiner Praxis zur Verfügung gestellt und nicht etwa bei einer Kündigung "mitgenommen" wird. Solche Rückzahlungsklauseln sind möglichst schriftlich abzufassen, was Herr Dr. F. ja auch getan hat, stehen aber auch einer Überprüfung durch die Arbeitsgerichte offen. Die prüfen vor allem, ob die Rückzahlungsklausel wegen "ungebührlicher Beschränkung des weiteren…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.