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Bei Kündigung zurückfordern?

Frage von Dr. I. F.
Chirurg aus H.:

Einer Arzthelferin habe ich auf deren Wunsch die Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs über insgesamt 120 Stunden ermöglicht. Die Kosten von DM 4.475,00 habe ich übernommen. Gleichzeitig habe ich aber mit ihr folgende Rückzahlungsklausel vereinbart: "Die Arzthelferin verpflichtet sich, das Arbeitsverhältnis nicht vor dem 31.03.2001 von ihrer Seite aus zu kündigen oder aus einem anderen Grund zu beenden. Beendet die Arzthelferin das Arbeitsverhältnis vor diesem Datum oder bewirkt sie aus eigenem Verschulden eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so sind die Kosten von ihr zu erstatten." Nunmehr stellt sich heraus, dass die Arzthelferin im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung, spätestens aber zu Beginn des zweiten Kursteiles schon schwanger war. Bei drei Jahren Erziehungsurlaub fällt die Helferin entsprechend lang aus. Ich erwäge die Rückforderung der Kosten. Ist das zulässig?

Antwort von Dr. Edgar Weiler
Rechtsanwalt
Bad Schwalbach:

Hier geht es um so genannte Rückzahlungsvereinbarungen für Ausbildungskosten von Arbeitnehmern. Hintergrund solcher Vereinbarungen ist, dass der Arbeitgeber, der Beträge zur Fortbildung in seine Mitarbeiter investiert, sichergehen möchte, dass das hierdurch erworbene Wissen auch seiner Praxis zur Verfügung gestellt und nicht etwa bei einer Kündigung "mitgenommen" wird. Solche Rückzahlungsklauseln sind möglichst schriftlich abzufassen, was Herr Dr. F. ja auch getan hat, stehen aber auch einer Überprüfung durch die Arbeitsgerichte offen. Die prüfen vor allem, ob die Rückzahlungsklausel wegen "ungebührlicher Beschränkung des weiteren…

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