Bei Pflegebedarf: Was der Hausarzt raten kann
Der erste Schritt für Patient oder Pflegenden ist es, den Bedarf bei der Pflegeversicherung telefonisch anzumelden, erläutert Manfred Hägele, Bildungsreferent von betaCare. Weisen Sie Ihren Patienten darauf hin, dass er das Telefonat gegenüber der Versicherung ausdrücklich als Antragsdatum benennt. Denn dann werden eventuelle Ansprüche rückwirkend zu diesem Termin berechnet. Außerdem sollte bei dem Telefonat der Name des Pflegenden genannt werden, da dieser – sofern bestimmten Umstände zutreffen – ab diesem Zeitpunkt unfall- und rentenversichert ist.
Infolge des Anrufs wird der MDK den Besuch eines Gutachters ankündigen, der die Pflegestufe bestimmen soll. Dabei sollte unbedingt die…
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