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Bei Zusatzbudgets benachteiligt?

Frage von Dr. Axel Preissler, Facharzt für Allgemeinmedizin, Maikammer:
Ich betreibe eine allgemeinmedizinische Praxis mit Schwerpunkt Chirotherapie, ambulantes Operieren und Unfallbehandlung. Dabei erbringe ich auch Röntgenleistungen. Mein Praxispartner darf jedoch nicht röntgen, weshalb wir nur das halbe Zusatzbudget bekommen, statt 88 Punkte/Fall nur 44 Punkte/Fall. Ich stehe mit unserer modernen 2 Platz Röntgenanlage vor einem wirtschaftlichen Fiasko. Kann dies so Rechtens sein?

Antwort von Gustav-Adolf Hahn, Fachanwalt für Sozialrecht, Hamburg:
Die Berechnung von Zusatzbudgets in Gemeinschaftspraxen ergibt sich für die KVen bindend aus Teil B Nr. 4.4 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM, was in der Tat zu der vom anfragenden Arzt beschriebenen Halbierung des Zusatzbudgets pro Fall führt. Andererseits sollte dies durch die in Gemeinschaftspraxen in der Regel höheren Fallzahlen kompensiert werden.

Wenn zum Beispiel ein allein tätiger Arzt ein qualifikationsgebundenes Zusatzbudget Röntgen von 80 Punkten pro Fall hat, und er rechnet 1000 Fälle ab, so hat er für Röntgenleistungen insgesamt 80 000 Punkte zur Verfügung. Eine Gemeinschaftspraxis mit einem Arzt, der das…

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