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Beim Hausarztmodell setzt die AOK zunächst nur auf die KV

Autor: REI

Am 1. April startet das mit der KV Bayerns ausgehandelte AOK-Hausarztmodell nach § 73b SGB V. Die Kasse bedauert offiziell, dass eine ergänzende Vereinbarung mit dem Hausärzteverband „noch nicht zustande gekommen ist“. Der fragt unterdessen seine Mitglieder, ob sie bereit sind, das Diabetes-DMP der AOK solange zu boykottieren, bis diese einem „akzeptablen“ Integrationsversorgungsvertrag zustimmt.

BDA-Landeschef Dr. Wolfgang Hoppenthaller fühlt sich von der AOK (4,1 Mio. Versicherte) düpiert. Eigentlich sei vorgesehen gewesen, dass sie zeitgleich zwei Hausarztverträge unterschreibt: einen mit der KV nach § 73b und einen mit dem Hausärzteverband nach § 140a ff. SGB V mit Schwerpunkt auf der geriatrischen Versorgung inklusive häuslichen Pflege. Doch „wegen nicht akzeptabler Forderungen“, so die AOK in einer Presseerklärung, sei man mit dem Verband noch nicht einig geworden.

5,50 Euro pro Quartal zusätzliches Honorar
Entscheidend ist wieder mal das Geld. Im Rahmen des 73b-Vertrages zahlt die AOK nun jedem freiwillig teilnehmendem Hausarzt pro eingeschriebenem Versicherten eine…

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