Besonderheiten geltend machen!
Isabel Kuhlen,
Rechtsanwältin und Apothekerin,
Mönchengladbach:
Bei dem Arzt wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt, die zu einer Honorarkürzung im Bereich der Sonderleistungen (Leistungsgruppe 8) führte. Bereits das Prüfverfahren ist vorliegend angreifbar.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Prüfungsarten:
1. Wenn der Arzt statistisch nicht auffällig ist, d.h. seine Überschreitung bei der Honoraranforderung im Vergleich zu Fachgruppe bei weniger als 20 % liegt, kann eine Honorarkürzung nur bei Einzelfällen erfolgen. Nur soweit im konkreten Fall eine Unwirtschaftlichkeit festgestellt wird, kann dieser Betrag gekürzt werden.
2. Liegen die Überschreitungen des Arztes im…
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