Bessere Karten beim Poker mit dem Fiskus
In der Leitentscheidung IX R 97/00 hat der IX. Senat des BFH entschieden, dass bei einer Ferienwohnung, die der Steuerpflichtige nicht selbst nutzt, sondern ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereithält, ohne weitere Prüfung von dem Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht auszugehen ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder ein Dritter beauftragt wird.
Karten werden verteilt
Wird hingegen eine Ferienwohnung teils selbst genutzt und teils an wechselnde Feriengäste vermietet, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Steuerpflichtige mit der notwendigen Überschusserzielungsabsicht gehandelt hat. Dies ist laut…
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