Anzeige

Bessere Karten beim Poker mit dem Fiskus

Autor: det

Wer eine Ferienwohnung vermietet, setzt gern die Kosten für das Domizil von der Steuer ab. Streit mit dem Fiskus gibt´s, wenn jahrelang nur Verluste eingefahren werden. Gar keine ernsthafte Überschusserzielungsabsicht, sondern "Liebhaberei", kein Steuerabzug, heißt es dann. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat aktuell neue Grundsätze zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Ferienwohnungen festgelegt. Dabei sind Vorteile für die Steuerzahler zu erkennen.

In der Leitentscheidung IX R 97/00 hat der IX. Senat des BFH entschieden, dass bei einer Ferienwohnung, die der Steuerpflichtige nicht selbst nutzt, sondern ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereithält, ohne weitere Prüfung von dem Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht auszugehen ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder ein Dritter beauftragt wird.

Karten werden verteilt

Wird hingegen eine Ferienwohnung teils selbst genutzt und teils an wechselnde Feriengäste vermietet, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Steuerpflichtige mit der notwendigen Überschusserzielungsabsicht gehandelt hat. Dies ist laut…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.