Bestechung und Bestechlichkeit: Vor der Kooperation Berater aufsuchen!
Gesetze gegen Korruption
Die neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, die als §§ 299a, 299b künftig ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden, sollen einen fairen Wettbewerb im Gesundheitswesen, den Schutz des Vertrauens der Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen und mittelbar auch die Vermögensinteressen der Wettbewerber im Gesundheitswesen sowie der Patienten und der GKV schützen. In Anbetracht eines Jahresumsatzes von ca. 300 Milliarden Euro im deutschen Gesundheitsmarkt ist das Anliegen des Gesetzgebers, diesen wichtigen Wirtschaftszweig auch mit Mitteln des Strafrechts vor korruptiven Praktiken einzelner Marktteilnehmer zu…
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