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Besuche im Heim besser bewertet

Autor: Detmar Ahlgrimm

Der EBM-Bewertungsausschuss hat für Hausärzte wichtige Abrechnungsbestimmungen rückwirkend zum 1. Juli geändert. So ist das Aufsuchen von Patienten im Altenheim als Besuch und nicht mehr als Visite abzurechnen. Das Ansetzen von Komplexen wird einfacher, und für die Transportbegleitung gibt es eine eigene Abrechnungsziffer. Und der völlig unzumutbare Notfalldienst-Konsultationskomplex wird nach Zeiten differenziert aufgewertet.

Die Legende der Nr. 01414 lautete bisher „Visite auf der Belegstation und/oder in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal“. Daraus ist von vielen KVen der Schluss gezogen worden, dass auch dringend angeforderte Besuche im Heim nur als Visiten abzurechnen seien. Die MT-Abrechnungsexperten haben folgende andere Auffassung vertreten: Bei einer Visite handelt es sich – im Gegensatz zum Hausbesuch – um eine regelmäßige Tätigkeit auf der Pflegestation. Also muss die Nr. 01414 berechnet werden, wenn keine gesonderte Anforderung vorliegt. Gesondert angeforderte Besuche und Besuche im Notdienst können hingegen auch im Altenheim nach den…

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