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Betriebliche Altersversorgung: Tarifverträge für MFA

Autor: Daniela Hentschel

Gerade Arzthelferinnen müssen sich wegen ihrer eher bescheidenen Gehälter Gedanken über ihre Rente machen. Am 1. Juli 2011 sind für Medizinische Fachangestellte neue Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung in Kraft getreten.

Seit dem 1.4.2008 müssen Praxisinhaber, die <media 2989 _blank - "Manteltarifvertrag MFA">tarifgebundene Arbeitsverträge</media> abschließen bzw. solche, die daran angelehnt sind, auch selbst Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung ihrer Mitarbeiterinnen zahlen.

Neue Tarifverträge für MFA gelten ab 1. Juli 2011

Am 1. Juli 2011 treten für Medizinische Fachangestellte neue <media 2990 _blank - "Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung, Tarifvertrag_Altersversorgung.pdf, 92 KB">Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung</media> in Kraft. Damit erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag jeweils um 10 Euro.



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