Anzeige

Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl

Autor: RA Florian Gritschneder

Das Alter eines Mitarbeiters fällt bei einer betriebsbedingten Kündigung mehr ins Gewicht als Zahl der Kinder. So urteilte das Landesarbeitsgerichts Köln.

Will ein Arbeitgeber betriebsbedingt mehreren Mitarbeitern kündigen, muss er diese gemäß festgelegten Kriterien aus dem Kreis der Arbeitnehmer auswählen. Zu berücksichtigen sind bei der so genannten „Sozialauswahl“ die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, familiäre Unterhaltspflichten der Betroffenen und gegebenenfalls eine Schwerbehinderung.

Bei der Sozialauswahl wird das Alter stärker gewichtet als die Anzahl der Kinder 

Der konkrete Fall: In einem Unternehmen der Metallverarbeitung waren zwei verheiratete Führungskräfte in etwa gleich lang beschäftigt. Der eine war 53 Jahre alt und kinderlos. Der andere war 35 Jahre alt und hatte zwei Kinder. Deswegen kündigte der…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.