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Bewahren Sie Ihre Patienten ?vor unnützen Hörhilfen!

Autor: Dr. Stefanie Kronenberger, Foto: thinkstock

Patienten hören schlecht und besorgen sich ein Hörgerät. Das ist möglich, aber unsinnig, wenn nicht die Ursache der Schwerhörigkeit geklärt ist.

Einige Krankenkassen haben mit der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (BIHA) Verträge geschlossen, die erlauben, dass eine Versorgung mit Hörhilfen eingeleitet wird, ohne den Patienten zuvor einem HNO-Arzt vorzustellen.


Wenn das Hörgerät endgültig an den Patienten übergeben wird, also nach Anpassung und Probezeit, soll der Facharzt nur noch die Zweckmäßigkeit der Versorgung bestätigen, schreiben der in Bad Segeberg niedergelassene HNO-Arzt Dr. Wolfgang Schuchardt und sein Kollege in der Zeitschrift „HNO“.

Psychogenen Hörverlust bessert kein Apparat

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