Bewahren Sie Ihre Patienten ?vor unnützen Hörhilfen!
Einige Krankenkassen haben mit der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (BIHA) Verträge geschlossen, die erlauben, dass eine Versorgung mit Hörhilfen eingeleitet wird, ohne den Patienten zuvor einem HNO-Arzt vorzustellen.
Wenn das Hörgerät endgültig an den Patienten übergeben wird, also nach Anpassung und Probezeit, soll der Facharzt nur noch die Zweckmäßigkeit der Versorgung bestätigen, schreiben der in Bad Segeberg niedergelassene HNO-Arzt Dr. Wolfgang Schuchardt und sein Kollege in der Zeitschrift „HNO“.
Psychogenen Hörverlust bessert kein Apparat
Fall 1: Eine 45-jährige Frau kommt in die HNO-Praxis, um sich ihr …
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