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BGH betont Aufklärungspflicht von Ärzten

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Anspruch von Patienten auf Schadenersatz wegen der Nebenwirkung von Medikamenten gestärkt. Nach dem am Dienstag verkündeten Urteil können sich Ärzte nicht darauf verlassen, dass ihre Patienten den Beipackzettel lesen, sondern müssen zumindest auf schwerwiegende Risiken auch mündlich hinweisen.

In dem entschiedenen Fall litt eine Raucherin an starken Beschwerden während ihrer Menstruation. Ihre Frauenärztin verschrieb ihr deshalb eine "Pille" der so genannten dritten Generation. Ausweislich des Beipackzettels führte das Hormonpräparat bei Raucherinnen zu einem erhöhten Risiko von Gefäßveränderungen mit schwerwiegenden möglichen Folgen, wie Herzinfarkt oder Schlaganfall. Raucherinnen über 30 Jahren sollten das Mittel daher nicht einnehmen.

Nach knapp zwei Einnahmemonaten erlitt die Patientin im Alter von 29 Jahren einen Schlaganfall. In dem Streit um eine Entschädigung urteilte nun der BGH, die Ärztin hätte auch mündlich auf die Risiken hinweisen müssen. Nur dann hätte die Patientin…

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