BGH betont Aufklärungspflicht von Ärzten
In dem entschiedenen Fall litt eine Raucherin an starken Beschwerden während ihrer Menstruation. Ihre Frauenärztin verschrieb ihr deshalb eine "Pille" der so genannten dritten Generation. Ausweislich des Beipackzettels führte das Hormonpräparat bei Raucherinnen zu einem erhöhten Risiko von Gefäßveränderungen mit schwerwiegenden möglichen Folgen, wie Herzinfarkt oder Schlaganfall. Raucherinnen über 30 Jahren sollten das Mittel daher nicht einnehmen.
Nach knapp zwei Einnahmemonaten erlitt die Patientin im Alter von 29 Jahren einen Schlaganfall. In dem Streit um eine Entschädigung urteilte nun der BGH, die Ärztin hätte auch mündlich auf die Risiken hinweisen müssen. Nur dann hätte die Patientin…
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