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Bin ich schuldig oder nicht?

Autor: Cornelia Kolbeck, Foto: fotolia

Das Antikorruptionsgesetz lässt so manchen Arzt inzwischen an der Rechtmäßigkeit seiner Verträge zweifeln. Selbst wer bisher glaubte, gesetzeskonform zu handeln, ist sich mittlerweile nicht mehr sicher. Rechtsanwalt Oliver Ebert kennt die Nöte der niedergelassenen Mediziner.

"Ärzte wünschen eine klare Aussage, ob sie sich mit bestimmten Handlungsweisen strafbar machen oder nicht", berichtet der Stuttgarter Jurist. Das Problem an der Sache ist aber, erklärt er im Gespräch mit Medical Tribune, dass es keine einfachen "Ja/Nein"-Kriterien gibt, einen Sachverhalt unter strafrecht­lichen Gesichtspunkten zu beurteilen, es komme immer auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles an.

"Die bloße Annahme eines Vorteils ist allein noch nicht strafbar; entscheidend ist, zu welchem Zweck und in welchem Kontext eine solche Zuwendung erfolgt", erklärt Ebert. So sei beispielsweise die Zahlung bzw. Annahme eines üblichen Referentenhonorars grundsätzlich unproblematisch.

Auch der…

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