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BKKen wollen HzV-Systeme parallel laufen lassen

Autor: REI

Eine Vergütungs­obergrenze von 76 Euro je HzV-Versicherten pro Quartal sieht der Schiedsspruch für den HzV-Vertrag zwischen 69 Betriebskrankenkassen und dem Hausärzteverband in Bayern vor. Beim BKK-Landesverband geht man davon aus, dass nicht alle Kassen den Vertrag widerspruchsfrei akzeptieren werden.

Das Vergütungs- und Leistungsspektrum leitete Schiedsmann Dr. Klaus Engelmann, ehemaliger Richter am Bundessozialgericht, weitgehend von dem 2009 abgeschlossenen Hausarztvertrag von Hausärzteverband und Medi mit der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft in Baden-Württemberg ab. Der BKK-Landesverband Bayern nennt es ein „wenig erprobtes Vertragsmodell“ und kritisiert die kontakt­unabhängige Jahrespauschale (P 1) von 65 Euro. Diese berge die Gefahr von Fehlanreizen bei der Einschreibung und erhöhe die Ausgaben.

Deshalb will der Verband auch den seit Oktober 2007 mit der KV Bayerns bestehenden Add-on-Hausarztvertrag parallel zum neuen Vollversorgungs-/Bereinigungsvertrag fortführen. Das heißt: Da ein…

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