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Blasenkrebs: Nach Entfernung nicht zu lang mit Immuntherapie warten

Autor: Dr. Dorothea Ranft

Zwischen der ersten OP und dem Start der Immuntherapie vergingen im Median drei Monate. Zwischen der ersten OP und dem Start der Immuntherapie vergingen im Median drei Monate. © iStock/magicmine
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Die Immuntherapie mit Bacillus Calmette-Guérin gilt als einer der Standards nach Entfernung eines Blasentumors. Doch wann sollte man mit der Behandlung beginnen?

Bei Patienten mit Blasenkrebs sollte die intravesikuläre Immuntherapie mit Bacillus Calmette-Guérin (BCG) möglichst rasch begonnen werden. Denn ein Aufschub verschlechtert die Prognose, wie eine retrospektive Multizenterstudie nahelegt. Teilnehmer waren 429 Patienten mit einem High-Grade-Primärtumor, der bereits das subepitheliale Bindegewebe, nicht aber die Muskulatur infiltriert hatte. Alle unterzogen sich einer transurethralen Resektion der Blase (TURB). Der Erfolg wurde vor dem Beginn der Bakterienapplikation, die die körpereigene Tumorabwehr aktivieren soll, mit einer Restaging-TURB kontrolliert.

Zwischen der ersten OP und dem Start der Immuntherapie vergingen im Median drei Monate. Patienten, deren BCG-Behandlung in den ersten 101 Tagen nach der TURB begonnen wurde, erreichten signifikant längere rezidiv- und progressionsfreie Überlebenszeiten als ihre erst später behandelten Leidensgenossen. Dieser Vorteil beschränkte sich allerdings auf Probanden ohne Tumorzellen im Restaging.

Behandlungsbeginn direkt nach OP unrealistisch

Die europäische Fachgesellschaft für Urologie empfiehlt einen Beginn der Immuntherapie mindestens zwei Wochen nach der primären Karzinomresektion. Sie nennt aber keinen Zeitpunkt, wann diese spätestens zu erfolgen hat. In der Praxis wäre es kaum möglich, die BCG-Behandlung direkt nach der OP zu beginnen, erklären die Studienautoren um Dr. Wojciech Krajewski von der Medizinischen Universität Breslau. Dem steht schon allein der Zeitbedarf für die Restaging-TURB nebst histologischer Analyse entgegen. 

Quellen: Krajewski W et al. World J Urol 2020; DOI: 10.1007/s00345-020-03522-3