Anzeige

Blindengeld auch im EU-Ausland

Autor: RA Joachim Cäsar-Preller

Können Menschen, die Recht auf die Blindenhilfe haben, diese Unterstützung für Sehbehinderte auch im Ausland erhalten?

Der Europäische Gerichtshof (Aktenzeichen: C-206/10) hat entschieden, dass blinde Menschen aus Deutschland auch dann Anspruch auf das Blindengeld der Bundesländer haben, wenn sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) leben.


Am besten stellt der Blinde seinen Antrag beim Sozialamt in dem Bundesland, in dem er zuletzt in Deutschland gewohnt hat. Die Bundesländer zahlen übrigens unterschiedlich hohe Beträge von meist mehreren hundert Euro im Monat.

Blindengeld auch für Menschen mit geringer Sehkraft bei Einschränkungen im Alltag

Blindenhilfe ist in Deutschland eine monatliche pauschale Geldleistung für Mehraufwendungen, die durch die Blindheit entstehen. Träger der…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.