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Bonushefte - Vergütung fürs Stempeln?

Autor: Leseranfrage, Foto: thinkstock

Wie wird das Ausfüllen oder Abstempeln von Bonusheften abgerechnet? Über EBM, GOÄ oder als IGeL? Oder gibt es da gar nichts anzusetzen?

Ein Arzt und Psychotherapeut fragt:

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren ihren Mitgliedern Sach- oder Geldleistungen, wenn diese ihnen einen BMI zwischen 18 und 27, einen vollständigen Impfstatus, ihre Teilnahme am Check-Up 35, an der Krebsvorsorge oder an Präventionskursen etc. nachweisen. Dazu legen die Patienten dem Arzt ihre Bonushefte vor mit der Bitte um Erledigung durch Datum, Stempel und Unterschrift. Was kann der Hausarzt dafür abrechnen (EBM, GOÄ, IGeL)?


Dr. Gerd W. Zimmermann, Facharzt für Allgemeinmedizin, Hofheim:

Es handelt sich bei dieser Frage um eine „unendliche Geschichte“. So hat sich der GKV-Spitzenverband darüber beschwert, dass Kassenärztliche Vereinigungen ihre…

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