Brauche ich noch eine Haftpflichtversicherung?
Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Sofern ein Arzt bei Notfällen oder Unfällen die Behandlung von Patienten übernimmt, trägt er das strafrechtliche wie auch das zivilrechtliche Haftungsrisiko für seine ärztliche Behandlung. Dies bedeutet, dass der Arzt, dem bei seiner Behandlung ein Fehler unterläuft, für die daraus kausal entstehenden Schäden haftet. Davon losgelöst ist die Frage, ob er eine Berufshaftpflichtversicherung unterhält oder nicht. Eine Berufshaftpflichtversicherung tritt zudem nur dann ein, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. Dabei umfasst die Eintrittspflicht der Versicherung auch nur, dass der Schaden, der kausal durch…
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