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Bürokratie pur: Hausarzt muss neue Ziffern pinseln

Autor: det

Am 1. Juli tritt die Anlage 2 der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft. Damit kommt auf impfende Ärzte zusätzliche Bürokratie zu.

Eine einheitliche Leistungspflicht der Kassen, wie sie seit Gültigkeit der Schutzimpfungs-Richtlinie besteht, ist sicher von Vorteil. Leider bringt die Richtlinie den Kassenärzten auch mehr Bürokratie – allerdings erst zum 1. Juli 2008. Ab dann gilt der Anhang 2 der Richtlinie.

Über 90 Doku-Nummern<forced-line-break />werden Pflicht

Er weist über 90 Dokumentationsnummern aus, die der Kassenarzt verwenden muss. Wie genau das passieren soll (z.B. bei der Abrechnung), dazu sagt die Richtlinie nichts. Hier wird es wohl Hinweise durch die KVen geben. Die Nummern bestehen jeweils aus fünf Zahlen und einem Buchstaben. Mit ihnen wird z.B. verschlüsselt, ob es sich um eine Standard- oder…

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