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Bund darf Ärzte nicht so gängeln

Autor: REI

Wie gegen Windmühlen sind Rechtsanwälte von Ärzten und Verbänden gegen Regelungen des Sozialgesetzbuches V angeritten, die tief in die Berufsausübung eingreifen. Ein neues Rechtsgutachten hält so manche Vorschrift für verfassungswidrig ...

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat mit Unterstützung der KVen des Landes das Gutachten des Verfassungsrechtlers Professor Dr. Eibe Riedel von der Universität Mannheim eingeholt. Nach seiner Ansicht schlägt der Bund bei seiner Gesetzgebung im Gesundheitswesen über die Stränge: "Wenn es an einer Bundeskompetenz fehlt, ist der Bund als Normgeber ausgeschlossen." Weil der Bund aber zunehmend Angelegenheiten regele, die eigentlich in den Bereich der Länder fallen, hält der Jurist u.a. folgende Sachverhalte im SGB V zumindest teilweise für "verfassungswidrig":

  • Hausarzt/Facharzt-Trennung
  • Sicherstellung der Qualität der Leistungserbringung nach den §§ 135 bis 139
  • Verlangen einer…

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