Bundesausschuss in Verzug
Die für die Aufnahme von Innovationen in den GKV-Leistungskatalog grundlegende Verfahrensordnung steht in der Februar-Sitzung des G-BA erneut auf der Tagesordnung. In der Verfahrensordnung des G-BA und des neuen Qualitätsinstituts werden vor allem die methodischen Anforderungen an die wissenschaftliche Bewertung des Nutzens sowie die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit von Diagnose- und Therapieverfahren definiert.
Streitfrage einheitliche Maßstäbe
Bisher gelten für die in Arztpraxen und in Krankenhäusern erbrachten Leistungen unterschiedliche Prinzipien: In der ambulanten Versorgung ist eine neue Methode erst nach einem positiven Beschluss des G-BA erstattungsfähig. Im stationären Sektor…
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