Anzeige

Bundesausschuss zieht die Therapiebremse

Autor: khb

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat eine knappe Liste von nicht verschreibungspflichtigen Arzneien vorgelegt, die künftig noch in der GKV erstattungsfähig sein sollen. Bisher ist es nur ein Entwurf, entschieden ist noch nichts. In ersten Reaktionen wird allerdings kritisiert,

 

dass der Ausschuss die gesetzliche Vorgabe missachte, wonach

 

"der therapeutischen Vielfalt Rechnung zu tragen" ist.

Insgesamt sind in der vertraulichen Auflistung des Bundesausschusses, die MT vorliegt, 27 Arzneistoffe und -kategorien aufgeführt. Über die entsprechende Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinien (AMR) hatte das paritätisch mit Vertragsärzte- und Kassenfunktionären besetzte Gremium am 1. Dezember entschieden. Bis zum 15. Januar müssen die anhörungsberechtigten Verbände dazu Stellung nehmen. Spätestens am 31. März 2004 soll diese AMR-Ergänzung in Kraft treten.

Klimakterium nicht berücksichtigt

Von "therapeutischer Vielfalt" sei in dem Entwurf nichts zu erkennen, kritisierten Experten von Herstellerverbänden im Gespräch mit der MT. Zum Beispiel pflanzliche Arzneimittel: Nur ein einziges…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.