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Bundestag debattiert, BÄK informiert

Autor: khb

Die Bundesärztekammer rät Patienten, bei schriftlichen Vorabverfügungen zu medizinischen Behandlungen ärztlichen Rat einzuholen.

Die BÄK und deren Zentrale Ethikkommission haben aktualisierte „Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis” vorgelegt (Deutsches Ärzteblatt vom 30. März 2007, S. A891 ff.).

Das fünf Seiten lange Papier ist als konkrete Hilfestellung und grundlegende Orientierung für Ärzte und Patienten gedacht. Schon nach geltendem Recht, das weitgehend Richterrecht ist, sei die Patientenverfügung zur zukünftigen Behandlung im Fall eigener Einwilligungsunfähigkeit grundsätzlich verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, z.B. aktive Sterbehilfe, verlangt werde, betonen die Autoren.

Um Zweifeln an der Bindungswirkung und an der Aktualität einer…

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