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Bundesverfassungsrichter erlauben Werbung mit „Ärztehaus“

Autor: Klaus Schmidt

Das Berufsgericht hat einer Zahnarztpraxis mit mehreren Zahnärzten untersagt mit dem Begriff "Zahnärztehaus" zu werben. Das Bundesverfassungsgericht sah dies hingegen anders.

Erneut hat das Bundesverfassungsgericht zwei Urteile zahnärztlicher Berufsgerichte kassiert. Sie hatten einer großen Zahnarztpraxis untersagt, sich „Zahnärzte­haus“ zu nennen. Mehrere Zahnärzte und eine Kieferorthopädin beschäftigen in einem großen Haus auf 450 qm in ihren Praxen zusammen mehr als 20 Mitarbeiter. In dem Gebäude befindet sich neben den Zahnärzten noch ein zahnärztliches Labor.

Ärztehaus - Bundesverfassungsgericht hebt Berufsgerichturteil auf

Berufsgerichte hatten die Bezeichnung „Zahnärztehaus“ als berufswidrig verurteilt und Geldbußen von zunächst 3000 Euro und in einem weiteren Verfahren sogar in Höhe von 6000 Euro gegen die Zahnärzte verhängt. Sie beriefen sich…

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