Bundesversicherungsamt deckt rechtswidriges Verhalten der Kassen auf
"Unabhängig von dem falschen Glauben mancher Krankenkassenvorstände, dass der Kassenwettbewerb quasi automatisch Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung garantiere, ist festzuhalten, dass ein Kassenwettbewerb nur im Rahmen der vorgegebenen Rechtsvorschriften und rechtlichen Zuständigkeiten eröffnet ist", so der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner.
Kritisiert wird im Bericht zum Beispiel eine bestimmte Prämienpraxis. Weil Kassen teure Blue-Ray-Player, Elektrorasenmäher, E-Book-Reader oder Einkaufsgutscheine nicht direkt an Neumitglieder abgeben dürfen, wird der Umweg über vergleichende Kassenportale genutzt. Verboten, sagt die Aufsicht.
Komplette…
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