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Check-up wird anders abgerechnet

Autor: det

KBV und Kassen haben einen EBM-Schildbürgerstreich geplant. Der wird zwar gestoppt, bürokratischer wird die Abrechnung des Check-ups für Hausärzte aber trotzdem.

Seit der Laborreform im Oktober 2008 gibt es bei der Abrechnung der Gesundheitsuntersuchung nach EBM-Nr. 01732 ein Problem für Ärzte, die kein Präsenzlabor haben: Laborgemeinschaften (LG) rechnen direkt mit der KV ab. In den beiden genannten Ziffern stecken aber Laborleistungen drin und werden pauschal bezahlt (beim Check-up bekanntlich Gesamtcholesterin, Glukose und Harnstreifentest). Darum darf der Arzt diese Werte nicht mit dem Muster 10a bei der LG anfordern. Er muss sie bei der LG einkaufen und bezahlen.

Gegen Doppelabrechnung

Um eine Gefahr der Doppelabrechnung zu bannen, sind KBV und Kassen mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 (also ein Jahr nach Inkrafttreten der Laborreform) auf folgende…

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