Anzeige

Chef darf Krankmeldung am ersten Tag einfordern

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

BilderBox BilderBox

Meldet sich eine Mitarbeiterin krank, darf der Arbeitgeber bereits für den ersten Tag des Fernbleibens eine AU-Bescheinigung fordern. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden.

Eine Arbeitnehmerin, die bereits seit 30 Jahren im Betrieb beschäftigt war, hatte sich krank gemeldet. Zuvor war ihr Antrag auf eine Dienstreise vom Chef abgelehnt worden. Am Tag der beabsichtigten Dienstreise erschien die Mitarbeiterin nicht bei der Arbeit und begründete ihr Fernbleiben mit Krankheit.

Daraufhin teilte der Arbeitgeber ihr schriftlich mit, dass sie künftig ab dem ersten Tag einer Erkrankung einen Arzt aufsuchen bzw. ein ärztliches Attest vorlegen muss. Das empfand die Frau als Schikane und zog vor Gericht. Ihre anderen Kollegen müssten auch nicht bereits am ersten Tag einer Erkrankung eine AU-Bescheinigung vorlegen, argumentierte die Frau.

Dieser Argumentation folgten…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.