Anzeige

Darf der Arzt überhaupt die Impfportionen teilen?

Autor: Isabel Kuhlen

Dr. Manfred Schmidt,

Kinderarzt, Höhr-Grenzhausen:

 

Dem Impfarzt werden 10er-Gebinde vom Pandemrix-Impfstoff zur Verfügung gestellt, die in Einzelimpfstoffe geteilt werden müssen. Meines Wissens darf der Arzt aber nicht teilen, sondern nur mischen; das Teilen obliegt dem Apotheker. Wenn der impfende Arzt teilt, begibt er sich also möglicherweise auf juristisches Glatteis und riskiert, dass seine Berufshaftpflicht im Falle eines Falles die Leistung verweigert.

Isabel Kuhlen,
Rechtsanwältin und Apothekerin,
Mönchengladbach:

Der Arzt möchte wissen, ob er berechtigt ist, Arzneimittel zu teilen. Die Frage besteht vor dem Hintergrund, dass der Impfstoff Pandemrix, der zur Impfung gegen die sog. Schweinegrippe oder „Neue Grippe“ eingesetzt werden soll, nur in 10er-Dosen ausgeliefert wird, sodass die Ärzte gezwungen sind, den Impfstoff vor der Anwendung zu teilen.

Die Frage betrifft die gesetzlichen Vorgaben zum Herstellen eines Arzneimittels, welche Verarbeitungsschritte zum „Herstellen“ eines Arzneimittels gehören und ist in § 4 Abs.14 Arzneimittelgesetz (AMG) definiert. Danach ist das Herstellen eines Arzneimittels das Gewinnen, das Anfertigen, das…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.