Darf ein Ärztenetz sie annehmen?
Antwort von Markus Henkel,
Rechtsanwalt,
München:
Zunächst spricht § 31 der (Muster-)Berufsordnung gegen materielle Zuwendungen, die ein Hersteller einem Ärztenetz bei Erreichen eines bestimmten Umsatzes zukommen lässt. Jedem Arzt ist es danach untersagt, Geschenke oder andere Vorteile anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt werden kann, dass der Arzt in seiner ärztlichen Entscheidung beeinflusst sein könnte. Diese Vorschrift ist bewusst sehr weit gefasst, da sie das Vertrauen des Patienten in den Arzt und in dessen Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen schützen will. Insofern wird hier auch nicht darauf abgestellt, dass tatsächlich eine Beeinflussung des Arztes…
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