Darf Helferin impfen?
Antwort von Dr. H. Dennhardt,
Facharzt für Innere Medizin, Mainz:
Nach den Impfvorschriften im Bundesseuchengesetz ist eine Impfung nur durch einen Arzt vorzunehmen. Auch in den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur Delegation von ärztlichen Leistungen ist eine Impftätigkeit nicht aufgeführt.
Eine sachliche Begründung ergibt sich auch daraus, dass im Rahmen von Impfungen, wobei eine Grippe-Impfung nicht ausgenommen ist, neben der eigentlichen Injektionsleistung noch andere Leistungen erfolgen müssen. Zum Beispiel ergibt sich in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Sicherheit vom 22.5.1997 in Rheinland-Pfalz (in anderen Bundesländern dürften ähnliche…
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