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Darf ich meinen Patienten befreien?

Frage von Dr. Rudolf Männer,
Facharzt f. Allgemeinmedizin,
Barbing:

Ich betreue einen 55-jährigen Patienten mit einem Sigma-Anus praeter, der wegen mehrfacher Nachoperationen eine erhebliche Instabilität der Bauchwand aufweist und eine Leibbinde tragen muss. Nach seinen Angaben kann er einen Sicherheitsgurt nicht tolerieren. Kann man diesen Patienten von der Anlegepflicht des Sicherheitsgurtes befreien? Und wie schütze ich mich vor Haftungsansprüchen? Soll ich den Patienten auf mögliche Folgen ohne Gurt schriftlich hinweisen und dieses Schriftstück von ihm unterschreiben lassen?

Antwort von Professor Dr. jur.
Gerhard H. Schlund,
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.,
München:

Maßgebliche Unfallforscher stellten fest, dass von vier Autofahrern zwei noch am Leben und von vier Schwerverletzten drei nur leicht oder überhaupt nicht verletzt wären, hätten sie sich vorschriftsmäßig (§ 21a StVO) angeschnallt. Gurtspezifische Verletzungen gibt es dagegen nur bei 0,5 bis 1 % aller Gurtunfälle. Die Anschnallpflicht wird vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsmäßig erachtet.

Es gibt neben einigen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen (s. Tab.) aber weitere Möglichkeiten der Befreiung (§ 46, Abs. 1, Nr. 5b StVO). Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe vertritt in einer…

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