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Darf ich werben?

Frage von Dipl.-Med. Lutz Dittrich
Chirurg
Freiberg:

Der Gesetzgeber hat entschieden, daß die Durchführung von Piercings eine ärztliche Handlung sein soll. In zunehmendem Maße kommen Anfragen, ob das in meiner Praxis durchführbar wäre. Hinsichtlich der schlechten Entwicklung der Honorarsituation bin ich prinzipiell gewillt. Mich interessiert die Verbuchung der Einnahmen.

Ist es einfach möglich, das Honorar als Praxiseinnahme zu verbuchen und als Praxisgewinn steuerlich zu berücksichtigen? Oder muß ein Gewerbe angemeldet werden? Wie sieht es mit der Werbemöglichkeit für den neuen Tätigkeitszweig aus? Ich könnte mir vorstellen: "Piercings von Arzt gestochen, Tel.xa0..." Damit könnte vielleicht das Werbeverbot für eigentliche ärztliche Leistungen nicht getroffen werden.

Antwort von Udo H. Cramer
Rechtsanwalt
München:

Der Gesetzgeber ist in dieser Sache bisher nicht tätig geworden. Sie meinen vermutlich eine diesbezügliche Gerichtsentscheidung, über die ich in MEDICAL TRIBUNE berichtete. Die (nicht rechtskräftige) Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, daß Piercing heilberufliche Leistung ist, hat für Sie folgende Auswirkungen: Als ärztliche Leistung können Sie Piercing nach der GOÄ abrechnen, sobald dazu eine entsprechende Abrechnungsziffer vorliegt. Ist dies nicht der Fall, kommt eine Analogabrechnung gemäß xa7 6 Abs. 2 GOÄ nach einer Position mit ähnlichem Leistungsinhalt und Aufwand in Betracht.

Honorare aus Piercingbehandlungen sind normale…

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