Darf ich werben?
Antwort von Udo H. Cramer
Rechtsanwalt
München:
Der Gesetzgeber ist in dieser Sache bisher nicht tätig geworden. Sie meinen vermutlich eine diesbezügliche Gerichtsentscheidung, über die ich in MEDICAL TRIBUNE berichtete. Die (nicht rechtskräftige) Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, daß Piercing heilberufliche Leistung ist, hat für Sie folgende Auswirkungen: Als ärztliche Leistung können Sie Piercing nach der GOÄ abrechnen, sobald dazu eine entsprechende Abrechnungsziffer vorliegt. Ist dies nicht der Fall, kommt eine Analogabrechnung gemäß xa7 6 Abs. 2 GOÄ nach einer Position mit ähnlichem Leistungsinhalt und Aufwand in Betracht.
Honorare aus Piercingbehandlungen sind normale…
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