Darf ich´s in der Praxis?
Antwort von Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, München:
Piercing in der Frauenarztpraxis stellt keine Heilbehandlung dar und unterliegt deshalb den üblichen Anforderungen an die Abgrenzung ärztlicher von nichtärztlichen Tätigkeiten. Dies bedeutet, daß Sie aus berufsrechtlichen Gründen auf eine unzulässige Vermischung mit der Heilbehandlung achten sollten. Allgemein geltende Grundsätze verlangen, diese "Patienten" außerhalb der üblichen Praxissprechstundenzeiten einzubestellen, also dann, wenn die Patientinnen der Frauenarztpraxis gegangen sind.
Für eine solche organisatorische Trennung sprechen auch steuerrechtliche Gründe. Piercing ist als nicht heilkundliche Tätigkeit nämlich umsatz- und ggf.…
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