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Darf KV uns den Dienstablauf diktieren?

Autor: Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers

Dr. M.G. aus D.:

Unsere KV strukturiert den Notfalldienst um: Es werden Gebiete zusammengelegt und Dienstzentralen installiert. Für den Dienst dort soll es später Stundenpauschalen geben, zunächst aber nach EBM abgerechnet werden. Dies könnte zur Folge haben, dass der Fahrdienst eine Nacht keinen Hausbesuch hat, aber 12 Std. in der Notdienstzentrale in Bereitschaft sitzt. Des Weiteren schreibt uns die KV einen externen Fahrdienst vor. Da aber viele Ärzte außerhalb praktizieren und wohnen, würden diese den Fahrdienst gern mit dem eigenen Auto vom Heimatort aus durchführen. Diese Variante wird uns von der KV verweigert.

Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
München:

Vergütungsfragen aus dem ärztlichen Notfalldienst waren wiederholt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen.

Eins vorab: Gemäß § 26 Abs. 1 Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, am Notfalldienst teilzunehmen. Diese Verpflichtung ist Teil eines umfangreichen Pflichtenkatalogs, der mit der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung für Ärzte verbunden ist. Auch das Bundessozialgericht (BSG) sieht hierin eine wesentliche Pflicht, von der der Arzt nur im Einzelfall entbunden werden kann. Hierzu hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil…

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