Darf KV uns den Dienstablauf diktieren?
Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
München:
Vergütungsfragen aus dem ärztlichen Notfalldienst waren wiederholt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen.
Eins vorab: Gemäß § 26 Abs. 1 Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, am Notfalldienst teilzunehmen. Diese Verpflichtung ist Teil eines umfangreichen Pflichtenkatalogs, der mit der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung für Ärzte verbunden ist. Auch das Bundessozialgericht (BSG) sieht hierin eine wesentliche Pflicht, von der der Arzt nur im Einzelfall entbunden werden kann. Hierzu hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil…
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