Das ändert sich bei der Steuer
Steuersätze sinken
Der Grundfreibetrag, das heißt der steuerfreie Teil des Einkommens, steigt pro Person von 7235 auf 7664 Euro. Der Eingangssteuersatz sinkt von 19,9 Prozent auf 16 Prozent. Zum 1. Januar 2005 sinkt er dann auf 15 Prozent. Der Höchststeuersatz sinkt von 48,5 Prozent auf 45 Prozent im Jahr 2004 und auf 42 Prozent zum 1. Januar 2005.
Der Haushaltsfreibetrag entfällt ab 2004 und wird durch einen Entlastungsbetrag für "echte" Alleinerziehende (Haushaltsgemeinschaft von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern) von 1308 Euro ersetzt.
Die Entfernungspauschale wird ab dem 1.1.2004 einheitlich auf 30 Cent pro Entfernungskilometer gesenkt. Sie wird begrenzt auf 4500 Euro im…
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