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Das bringt die Gesundheitsreform

Autor: khb

Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist die Maschinerie für die Gesundheitsreform 2006 angelaufen. Bis zum September soll der Gesetzentwurf stehen. Grundlage dafür ist das 54-seitige „Eckpunktepapier“, auf das sich Politiker der Großen Koalition in einer über neunstündigen Nachtsitzung verständigt haben. Das Gesetz soll Anfang 2007 in Kraft treten, jedoch werden zentrale Regelungen erst 2008 oder 2009 umgesetzt. MT gibt einen Überblick über die wichtigsten der geplanten Reformmaßnahmen.

Hausarztmodelle werden Pflicht

Die freie Arztwahl der GKV-Versicherten bleibt gewährleistet. Allerdings werden alle Krankenkassen obligatorisch verpflichtet, Hausarztmodelle anzubieten. Ärzten und Versicherten bleibt es frei, ob sie daran teilnehmen wollen oder nicht. Die Krankenhäuser werden nicht generell für die ambulante Behandlung geöffnet. Die ambulante Versorgung durch niedergelassene Fachärzte wird also nicht in Frage gestellt. Stattdessen sollen Hindernisse für die bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten der Kliniken – etwa der ambulanten Versorgung bei hochspezialisierten Leistungen und ambulante Operationen – aus dem Weg geräumt werden.

Teure Verordnung nur mit Zweitmeinung

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