Das Gesundheits-Sparpaket
Ärzte müssen demnach erst mit Honorareinbußen rechnen, wenn sie mit ihren Verordnungen die festen Tagestherapiekosten um zehn Prozent überschreiten. Werden Einsparungen bei Arzneimitteln auch auf anderem Wege durch Vereinbarungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen erreicht, entfällt die Bonus-Malus Regelung.
Krankenkassen können laut Gesetzentwurf darüber hinaus ihre Versicherten von Zuzahlungen zu Arzneimitteln befreien, wenn diese beim Arzt auf die Verordnung besonders preiswerter Präparate drängen. Der Apothekenabgabepreis für das Medikament muss allerdings 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen. Damit soll nach dem Willen der Koalition die Eigenverantwortung der…
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