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Das ist teurer Unsinn!

Autor: Jörg Garritzmann, Systemberater, Steinfurt

Mit der Einführung der neuen Chipkarten-

 

Lesegeräte soll Abrechnungsbetrügern ein Schnippchen geschlagen werden. Die KBV erreicht mit der Regelung aber nur eins, nämlich dass Ärzte unnötig investieren müssen.

Die mobilen Lesegeräte sind mittlerweile weit verbreitet, ihnen hatte auch die KBV damals ihren Segen erteilt. Wichtig war der Kölner Institution insbesondere der Sicherheitsaspekt, dass die eingelesenen Stammdaten nicht unbefugt, sondern nur nach Eingabe eines Passwortes ausgelesen werden konnten. Für diese Eigenschaft wurde eigens eine Zertifizierung erteilt. Im vergangenen Jahr erkannte man aber, dass sich elektronisch archivierte Chipkarten auch missbrauchen lassen. Dieses Problem soll nun mit drei Bestimmungen aus der Welt geräumt werden:

  • Daten aus mobilen Lesegeräten sind nach Übertragung in die EDV zum Quartalsende zu löschen.
  • Ab dem 1.10.03 dürfen nur noch umgerüstete Geräte…

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